Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von webmeon in den Bereichen Webentwicklung, App- und SaaS-Entwicklung, SEO und KI-Automation.
Geltungsbereich
Musa Kaya
Göstingerstraße 150/5, 8051 Graz, Österreich — Kontaktdaten laut Impressum
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Kaya, webmeon) und dem Kunden über Webentwicklung, App- und SaaS-Entwicklung, SEO, KI-Automation, Wartung und Betreuung sowie verwandte Leistungen.
Sie richten sich an Unternehmer im Sinne des UGB. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gehen zwingende gesetzliche Bestimmungen vor.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich verbindlich mit Bindefrist versehen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (eine E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen — etwa Content-Erstellung, Bild- und Schriftlizenzen, Hosting- und Drittanbieter-Gebühren oder Quellcode-Übergabe — sind nicht enthalten.
Leistungserbringung
Die Leistung erfolgt nach Stand der Technik. Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Mitteln, Werkzeugen, Arbeitsort und Arbeitszeit frei und darf Dritte beiziehen, bleibt dem Kunden gegenüber jedoch verantwortlich.
Termine sind Planwerte, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart; sie verschieben sich bei verspäteter Mitwirkung des Kunden oder bei Änderungswünschen entsprechend. Änderungswünsche nach Beauftragung werden gesondert angeboten und verrechnet.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Inhalte, Zugänge, Freigaben und einen Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm beigestellten Inhalte — Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten — verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
Die rechtliche Prüfung des Werks, etwa hinsichtlich Impressum, Datenschutz, Cookies, Wettbewerbs- und Markenrecht, obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Der Zahlungsplan richtet sich nach dem Angebot, in der Regel Teilzahlung bei Beauftragung und Restzahlung bei Abnahme.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten an; der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen, die Live-Schaltung und die Übergabe bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
Laufende Leistungen — Wartung, Betreuung, Betrieb — werden monatlich im Voraus verrechnet.
Abnahme
Nach Fertigstellung wird das Werk zur Abnahme bereitgestellt, etwa über eine Vorschau-Umgebung. Der Kunde prüft das Werk binnen 14 Tagen und meldet wesentliche Mängel schriftlich.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird das Werk produktiv genutzt, gilt es als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Alle im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werke, insbesondere Websites, Web-Anwendungen, Apps, Designs, Grafiken, Texte, Konzepte und Software, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer; es ist nach österreichischem Recht nicht übertragbar.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Werknutzungsrecht am Werk in der abgenommenen Fassung ein. Der Kunde ist damit berechtigt, das Werk uneingeschränkt zu nutzen, zu verwerten, zu betreiben und weiterzubetreiben, es zu ändern und ändern zu lassen, es Dritten zugänglich zu machen und das Nutzungsrecht zu übertragen, etwa bei Verkauf des Unternehmens oder des Produkts.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Kunde eine widerrufliche Werknutzungsbewilligung zur vertragsgemäßen Nutzung, insbesondere für Test- und Abnahmebetrieb.
(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte umfasst nicht die Herausgabe von Quellcode, Quelldateien, Entwurfs- und Arbeitsdateien, Repositories einschließlich Versionshistorie, Build- und Deployment-Konfiguration, Entwicklungswerkzeugen oder interner Dokumentation. Diese verbleiben im Eigentum und in der Verfügungsgewalt des Auftragnehmers. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als „Quellcode-Übergabe“ vereinbart wurde (siehe § 8). Das Änderungsrecht nach Abs. 2 bezieht sich auf das Werk in der ausgelieferten Form. Ein Anspruch auf Herausgabe der zur Bearbeitung erforderlichen Quelldateien besteht nur nach Maßgabe des § 8.
(5) Vorbestehende Werke und Werkzeuge des Auftragnehmers, insbesondere wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken, Module, Skripte, Konfigurationen, Design-Systeme, Konzepte und Know-how, die in das Werk einfließen oder im Zuge des Auftrags entstehen und nicht projektspezifisch sind, bleiben uneingeschränkt beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält daran ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit es für die Nutzung des Werks erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Bestandteile sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen in anderen Projekten zu verwenden. Dieses Recht ist im Rahmen einer Übertragung nach Abs. 2 übertragbar.
(6) Bestandteile unter Open-Source-Lizenzen unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Lizenz; diese gehen den Regelungen dieser AGB vor. Ein über die jeweilige Lizenz hinausgehender Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quellcode entsteht dadurch nicht.
(7) Vom Kunden beigestellte Inhalte wie Texte, Bilder, Logos, Marken und Daten bleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein und gewährleistet, dass er über die nötigen Rechte verfügt. Der Kunde hält den Auftragnehmer im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte wegen beigestellter Inhalte schad- und klaglos und ersetzt die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
(8) Entwürfe, Konzepte und Präsentationen, die nicht beauftragt werden, verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer und dürfen vom Kunden nicht verwendet werden.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk sowie den Namen und das Logo des Kunden zu Referenz-, Präsentations- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, insbesondere im Portfolio, auf der eigenen Website und in sozialen Medien. Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund widersprechen.
Quellcode-Übergabe
(1) Die Übergabe von Quellcode ist eine gesondert zu vereinbarende und gesondert zu vergütende Zusatzleistung. Sie ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung ausdrücklich als „Quellcode-Übergabe“ bezeichnet ist. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, auch nicht nach Abschluss des Auftrags oder bei Beendigung der Zusammenarbeit.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, umfasst eine Quellcode-Übergabe den bereinigten Projektstand zum Zeitpunkt der Übergabe, also die Quelldateien des projektspezifischen Codes, die zugehörigen Assets und die für den Betrieb erforderliche Konfiguration, als Export ohne Versionshistorie. Nicht umfasst sind das Repository des Auftragnehmers und dessen Historie, interne Entwicklungswerkzeuge, Skripte und Dokumentation. Nicht projektspezifische Komponenten nach § 7 Abs. 5, die im Projektcode enthalten sind, werden unter einem einfachen, auf dieses Projekt beschränkten Nutzungsrecht mitgeliefert.
(3) Mit der Übergabe erhält der Kunde das Recht, den Quellcode selbst oder durch Dritte zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Für Änderungen, die nach der Übergabe nicht vom Auftragnehmer vorgenommen wurden, übernimmt dieser keine Gewährleistung und keine Haftung.
(4) Die Quellcode-Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem Auftrag.
(5) Der übergebene Quellcode ist ausschließlich für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Werks durch den Kunden bestimmt. Der Kunde darf ihn Dritten nur zugänglich machen, soweit diese ihn im Auftrag des Kunden für das Werk bearbeiten, und hat sie zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Jede darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, Lizenzierung, Verwertung oder Verwendung für andere Projekte ist untersagt. Nicht projektspezifische Komponenten nach § 7 Abs. 5 dürfen nur innerhalb des Werks verwendet werden. Eine Weitergabe im Zuge einer Übertragung des Werks nach § 7 Abs. 2 bleibt zulässig; der Kunde hat den Erwerber an diese Beschränkungen zu binden.
(6) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vergütung für die Quellcode-Übergabe 40 % des Netto-Auftragswerts, mindestens jedoch den tatsächlichen Aufwand nach dem jeweils gültigen Stundensatz.
Hosting, Domains und Drittanbieter
(1) Hosting, Domains, E-Mail und externe Dienste werden, sofern nicht anders vereinbart, auf Accounts des Kunden eingerichtet. Vertragspartner ist der jeweilige Anbieter, die Kosten trägt der Kunde.
(2) Werden Leistungen ausnahmsweise über Accounts des Auftragnehmers erbracht, erfolgt dies als eigene, gesondert zu vergütende Leistung. Der Kunde hat jederzeit Anspruch darauf, als Domaininhaber eingetragen zu werden bzw. einen Transfer zu verlangen; anfallende Gebühren trägt der Kunde.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Preis- oder Leistungsänderungen oder die Einstellung von Drittdiensten.
(4) Datensicherungen sind nur geschuldet, soweit ausdrücklich vereinbart. Andernfalls obliegt die Sicherung dem Kunden.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Auftragnehmer über eigene Accounts erbrachte Leistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen aussetzen.
(6) Der Kunde verwahrt Zugangsdaten sicher; der Auftragnehmer verwendet Zugänge nur für die Leistungserbringung und entfernt eigene Zugriffe nach Auftragsende auf Wunsch des Kunden.
(7) Der Umzug auf einen anderen Anbieter oder die Übergabe der Betriebsumgebung ist eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung.
SEO- und KI-Leistungen
Es besteht keine Garantie für Rankings, Sichtbarkeit, Traffic oder Umsätze — Suchmaschinen entscheiden eigenständig.
Von KI-Systemen (Chatbots, Telefonassistenten, Textgenerierung) erzeugte Inhalte können fehlerhaft sein; der Kunde prüft sie vor Veröffentlichung oder Einsatz. Für Inhalte, die KI-Systeme im laufenden Betrieb erzeugen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung; vorrangig ist Verbesserung. Mängel sind schriftlich und nachvollziehbar zu melden.
Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf Änderungen des Kunden oder Dritter, auf Updates von Browsern oder Drittdiensten nach Abnahme, auf Inhalte des Kunden oder auf das Unterlassen empfohlener Updates zurückgehen.
Gegenüber Unternehmern ist die Vermutung, dass ein innerhalb von sechs Monaten hervorgekommener Mangel bereits bei Übergabe vorlag, ausgeschlossen.
Haftung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden. Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust; für Datensicherung ist der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Vergütung des jeweiligen Auftrags beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich, auch nach Vertragsende. Die Datenverarbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
Rücktritt und Kündigung
Tritt der Kunde ohne wichtigen Grund vom Auftrag zurück, sind erbrachte Leistungen und nachweislich angefallener Aufwand zu vergüten.
Laufende Leistungen können mit der vereinbarten Frist, sonst mit einem Monat zum Monatsende, gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand für Unternehmer ist Graz; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (eine E-Mail genügt). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.