Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Wen es wirklich trifft, warum Kleinstunternehmen ausgenommen sind — und was du konkret tun solltest.

4 min Lesezeit|Von Kaya
Barrierefreie Website: Was das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für dein Unternehmen bedeutet
§ Inhalt · 10 Abschnitte

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Seitdem kursieren zwei Extreme: „Jede Website ist jetzt illegal" auf der einen Seite, „betrifft mich sowieso nicht" auf der anderen. Beides stimmt nicht.

Hier die nüchterne Einordnung — was das Gesetz verlangt, wen es wirklich trifft und was du konkret tun solltest. Ohne Panikmache, aber auch ohne das Thema kleinzureden.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?

Das BaFG setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act" in österreichisches Recht um. Es verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zugänglich zu machen — also so, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sie nutzen können.

Für Websites ist der Maßstab die international anerkannte Richtlinie WCAG 2.1 auf Stufe AA (technisch verankert in der Norm EN 301 549). Das ist kein Willkür-Standard, sondern seit Jahren die etablierte Referenz für digitale Barrierefreiheit.

Seit wann gilt es?

Seit dem 28. Juni 2025. Es ist also kein „kommt irgendwann", sondern geltendes Recht. Neue Angebote müssen die Anforderungen erfüllen; für einzelne Produkte gibt es Übergangsfristen.

Für wen gilt die Pflicht?

Das BaFG zielt nicht auf jede Website, sondern auf bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) im elektronischen Geschäftsverkehr. In der Praxis besonders relevant:

  • Online-Shops und E-Commerce — sobald du online verkaufst.
  • Buchungs- und Ticketsysteme — Termine, Reisen, Veranstaltungen.
  • Bank- und Zahlungsdienste, E-Books, elektronische Kommunikation, Personenverkehr.

Eine reine Informations- oder „Visitenkarten"-Website ohne Verkauf oder Buchung fällt nach heutigem Stand oft nicht direkt unter die Dienstleistungspflichten. Sobald aber ein Shop, ein Warenkorb oder ein Buchungsprozess dazukommt, sieht die Sache anders aus.

Die wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen

Das wird in vielen Panik-Artikeln verschwiegen: Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen von den Pflichten ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz (oder Bilanzsumme) erreicht.

Das heißt: Viele kleine Betriebe in Graz sind aktuell nicht direkt verpflichtet. Zwei Dinge solltest du trotzdem im Kopf behalten:

  • Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht pauschal für Produkte.
  • Sie fällt weg, sobald du über diese Schwellen wächst. Wer heute knapp darunter liegt und wachsen will, baut besser gleich richtig — Nachrüsten ist teurer.

Was passiert bei Verstößen?

Zuständig ist in Österreich das Sozialministeriumservice. Verbraucher können sich beschweren, und bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen. Neben der möglichen Strafe steht das Reputationsrisiko: Eine öffentlich als nicht barrierefrei kritisierte Seite ist kein gutes Aushängeschild — und Mitbewerber schauen genau hin.

Was heißt „barrierefrei" konkret?

Barrierefreiheit ist keine einzelne Checkbox, sondern eine Handvoll handfester Dinge, die zusammen den Unterschied machen:

  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
  • Vollständige Tastaturbedienung — alles nutzbar auch ohne Maus.
  • Alt-Texte für Bilder, damit Screenreader sie vorlesen können.
  • Klar beschriftete Formulare und verständliche Fehlermeldungen.
  • Saubere Überschriften-Struktur — eine H1, logische Hierarchie.
  • Keine Information allein über Farbe (nicht nur „das rote Feld").
  • Untertitel bei Videos.

Der Nebeneffekt: Fast alle diese Punkte verbessern gleichzeitig deine Sichtbarkeit bei Google und in KI-Suchmaschinen. Saubere Struktur und Alt-Texte sind genau das, was Suchmaschinen und Sprachmodelle lesen.

Bin ich betroffen? Der Kurz-Check

  • Verkaufst oder buchst du etwas online (Shop, Termine, Tickets)? → wahrscheinlich im Anwendungsbereich.
  • Bist du Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitende, höchstens 2 Mio. € Umsatz) und bietest eine Dienstleistung? → aktuell wahrscheinlich ausgenommen.
  • Reine Info-Website ohne Verkauf? → oft nicht direkt verpflichtet, aber freiwillig sinnvoll.

Im Graubereich gilt: lieber einmal prüfen lassen als raten.

Was du jetzt tun solltest

  1. Ehrlich einordnen: Fällst du unter die Pflicht oder unter die Ausnahme?
  2. Ist-Zustand prüfen: Ein Accessibility-Check aus automatischen Tests und manueller Kontrolle zeigt in ein, zwei Stunden die größten Lücken.
  3. Priorisieren: Kontraste, Tastaturbedienung, Alt-Texte und Formulare bringen am meisten pro Aufwand.
  4. Beim nächsten Relaunch mitdenken: Barrierefreiheit von Anfang an einzubauen ist deutlich günstiger als sie später nachzurüsten.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Ein großer Teil der Menschen hat dauerhaft oder vorübergehend eine Einschränkung — schlechtes Sehen, ein gebrochener Arm, eine laute Umgebung ohne Ton. Eine barrierefreie Seite schließt diese Menschen nicht aus, lädt schneller, ist besser strukturiert und wird von Google wie von KI-Suchmaschinen bevorzugt gelesen. Du baust die Seite also nicht „für die Behörde", sondern für mehr erreichbare Kundschaft.

Kurz gesagt

Das BaFG gilt seit Juni 2025 und trifft vor allem Online-Shops und Buchungsdienste im B2C-Bereich. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen — viele kleine Betriebe sind also nicht direkt verpflichtet, profitieren aber trotzdem. Prüfen, priorisieren, beim nächsten Umbau richtig bauen.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Falls sind die WKO und das Sozialministeriumservice die richtige Adresse.

Du willst wissen, ob deine Seite die wichtigsten Punkte erfüllt? Ich schaue mir deine Website an und sage dir ehrlich, wo du stehst — kostenloses Erstgespräch.

§ · Häufige Fragen

Kurz und direkt beantwortet

01Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für jede Website?

Nein. Das BaFG zielt vor allem auf Dienstleistungen für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr — insbesondere Online-Shops sowie Buchungs- und Ticketsysteme. Eine reine Informations-Website ohne Verkauf oder Buchung fällt nach heutigem Stand oft nicht direkt unter die Dienstleistungspflichten.

02Sind kleine Unternehmen vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen?

Bei Dienstleistungen ja: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Pflichten ausgenommen. Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht pauschal für Produkte, und fällt weg, sobald das Unternehmen über diese Schwellen wächst.

03Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich?

Seit dem 28. Juni 2025. Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act in österreichisches Recht um und ist damit geltendes Recht, kein Zukunftsthema.

04Was macht eine Website barrierefrei?

Maßstab ist die Richtlinie WCAG 2.1 auf Stufe AA. Konkret heißt das unter anderem: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienung per Tastatur, Alt-Texte für Bilder, klar beschriftete Formulare, eine saubere Überschriften-Struktur und Untertitel bei Videos.

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